Kreislaufwirtschaft

Das Thema Kreislaufwirtschaft wird wie das Thema graue Energie immer wichtiger. Moderne, energieeffiziente Gebäude oder Elektroautos verursachen im Betrieb kaum noch CO2-Emissionen. Dadurch rückt der Energie- und der Materialaufwand bei Herstellung und Transport in den Fokus.

  • Nachhaltige öffentliche Beschaffung: Nehmen Sie Ihre Vorbildfunktion wahr. Und: weniger ist mehr – führen Sie vor jeder Beschaffung eine Bedarfsanalyse durch.

  • Abfallvermeidung priorisieren: Kein Einwegplastik, Reduktion Papierverbrauch durch Digitalisierung.

  • Teilen und Wiederverwenden: Tausch-Ecke im Recyclinghof, Unterstützung von lokalen «Bring- und Holtagen».

  • Reparaturkultur aktiv unterstützen: Ermöglichen Sie lokale Reparatur-Cafés (z. B. leere Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung stellen).

  • Lokales Recycling optimieren: Sensibilisierung der Bevölkerung für korrekte Mülltrennung.

Für Gemeinden im Kanton Bern gilt der verbindliche kantonale Sachplan Abfall 2025 mit Fokus Kreislaufwirtschaft. 

Dies sind die strategischen Ziele: 

  • Reduktion von Abfällen (Siedlung und Bau) – einfach weniger

  • Vorbildfunktion – mit gutem Beispiel voran

  • Kreisläufe – aus Abfall wird Ressource

  • Entsorgungssicherheit – Abfall sicher und nachhaltig entsorgt

  • Technische Standards – bereit zur optimalen Verwertung

Mehr Details finden Sie im kantonalen Sachplan Abfall.

Öffentliche Beschaffung und Bauwesen

  • Recycling-Baustoffe: Bei öffentlichen Bauvorhaben (z.B. Strassenbau oder Schulhäuser) den Einsatz von Recycling-Beton und kreislaufgerechten Materialien vorschreiben.
  • Bauteilbörsen: Vor Abriss öffentlicher Gebäude können verwertbare Bauteile (Fenster, Holz, Metalle) ausgebaut und für andere Projekte weiterverwendet werden. Wichtig: Sanierungen sind nachhaltiger als Neubauten.
  • Nachhaltige Kriterien: Bei der Auftragsvergabe ökologische Kriterien, Reparierbarkeit und Langlebigkeit höher gewichten als den reinen Anschaffungspreis (mehr unter Beschaffung)

Abfallwirtschaft und Wiederverwendung (Re-Use)

  • Tausch- und Reparaturinitiativen: Die Gemeinde kann Plattformenoder lokale Tauschbörsen finanziell oder infrastrukturell unterstützen. Hier zum Praxisbeispiel
  • Erweiterte Recyclinghöfe: Über herkömmliches Recycling hinaus können Sammelstellen als Umschlagplätze für noch funktionstüchtige Gegenstände dienen. 
  • Zusammenarbeit mit Brockis: Durch die Kooperation mit lokalen gemeinnützigen Organisationen können aussortierte Alltagsgegenstände repariert und weiterverkauft werden. 

Sensibilisierung und lokale Wirtschaft

  • Lokale Netzwerke: Das Vernetzen von zirkulär wirtschaftenden Unternehmen, Gewerbetreibenden und Start-ups fördert die lokale Wirtschaft. 

Entsorgungsinfrastruktur

  • Durch Einhalten und Umsetzen des kantonalen Sachplans Abfall stellen Gemeinden die rechtskonforme und ressourcenschonende Entsorgung sicher.

Dies sind die Pluspunkte der Kreislaufwirtschaft (Quelle: Regiosuisse)

  • Reduziert Abfall und spart Entsorgungskosten

  • Fördert regionale Wertschöpfung und lokale Arbeitsplätze

  • Verbessert die Umweltbilanz

  • Stärkt die Resilienz der Gemeinde

  • Fördert Innovation und nachhaltige Entwicklung

  • Erhöht die Bürgerbeteiligung

  • Unterstützt die Erreichung von Klimazielen

  • Schafft Bildungs- und Sensibilisierungsmöglichkeiten

Das Programm Kreislaufwirtschaft der Regionalkonferenz Bern-Mittelland unterstützt Unternehmen, Organisationen und Gemeinden im ländlichen Raum dabei, nachhaltige und innovative Kreislaufwirtschaftsprojekte zu entwickeln. 

  • Phase 1: bestehende Aktivitäten werden analysiert sowie neue Potenziale und Ideen in Workshops erarbeitet. 

  • Phase 2: besonders vielversprechende Vorhaben werden finanziell bei der Weiterentwicklung unterstützt. 

  • Ziel: Förderung von innovativen, überbetrieblichen Projekten entlang von Wertschöpfungsketten, die einen konkreten Nutzen für den ländlichen Raum schaffen.

Die Anwendung der Kreislaufwirtschaft reduziert auch die graue Energie. In der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEN 2025 gelten Grenzwerte für die graue Energie. Wie die neue MuKEN im Kanton Bern auf Gesetzesebene umgesetzt werden, ist noch offen.

Dies sind die wichtigsten Handlungsfelder: 

Vorbildfunktion kommunale Bauten

  • Weiterbauen statt Abreissen: Bei Umbauten / Erweiterungen stets zuerst Erhalt der bestehenden Bausubstanz prüfen. 

  • Grenzwerte definieren: Für kommunale Hochbauprojekte verbindliche Obergrenzen für graue Energie festlegen. Beispiele siehe MuKEN 2025.

Ortsplanung und Baurecht

  • Verdichtung nach innen: Raumplanung gezielt einsetzen, um bestehende Siedlungsgebiete besser zu nutzen, anstatt neue Zonen zu erschliessen. 

  • Anreize für Sanierungen: kommunale Baureglemente so gestalten, dass Sanierungen und Umnutzungen gegenüber energieintensiven Ersatzneubauten bevorzugt und administrativ erleichtert werden. 

Entsorgung und Netto-Null (2023)
Gesamtdokumentation (Zip-Datei)